
Qualifikation: 
      Geschäftsstellenleiter der Deutschen  Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten
    
        
Im Landgerichtsbezirk Stuttgart und Ulm bin ich Geschäftsstellenleiter der
Deutsche Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten (DSE e.V.)
sowie seit 2009 Schiedsrichter für Erbstreitigkeiten (DSE).
Was kann die DSE leisten?
        Wenn Sie  verhindern wollen, dass es eines Tages Streit um Ihr Erbe gibt, sollten Sie Ihr  Testament sorgfältig formulieren und sicherheitshalber fachlichen Rat einholen.
        Doch trotz  genauesten Formulierens ist nicht jede Auseinandersetzung vorherzusehen, rein  vorsorglich kann dafür eine Schiedsklausel aufgenommen werden, die die negativen Folgen eines langwierigen Verfahrens  vor einem ordentlichen Gericht für die Beteiligten auf ein Minimum reduziert. 
Die DSE beschränkt die oft über mehrere Jahre andauernden Streitigkeiten auf ein erstinstanzliches und in de Regel nur wenige Monate dauerndes Verfahren. Dafür hat die DSE eine einheitliche Schiedsordnung (§§ 1025 – 1066 Zivilprozessordnung) entwickelt und Schiedsrichter berufen, die anerkannte Erbrechtsexperten sind.
Damit will die DSE nicht nur die staatlichen Gerichte entlasten, sondern vor allem einen Beitrag zur Sicherung des Familienfriedens leisten, der nach dem Erbfall leicht aus dem Lot geraten kann.
Weitere Infos unter www.dse-erbrecht.de
 VorsorgeAnwalt e.V.
VorsorgeAnwalt e.V. Der Verein ‚VorsorgeAnwalt e.V.’ ist ein  bundsweiter Zusammenschluss von Juristen. Ziel des Vereins ist es, für mehr  Rechtssicherheit im Alter und bei Krankheit zu sorgen. Die Juristen des Vereins  ‚VorsorgeAnwalt e.V.’ bieten bei Fragen zur Vorsorgevollmacht oder  Patientenverfügung eine qualitätsorientierte Rechtsberatung und entsprechenden  Rechtsbeistand.
        Informationen über den Verein Vorsorgeanwälte e.V. erhalten  Sie im Internet unter www.Vorsorgevollmacht-Anwalt.de
 Fachberater für  Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung  (DStV e.V.)
Fachberater für  Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung  (DStV e.V.)Als Testamentsvollstrecker bin ich nach erbrachtem Leistungsnachweis in der bundesweit aufgelegten Testamentsvollstreckerliste der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV e.V.) aufgenommen.
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