
Qualifikation: Fachberater für  Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung (DStV e.V.)
    

Als Testamentsvollstrecker bin ich nach erbrachtem Leistungsnachweis in der bundesweit aufgelegten Testamentsvollstreckerliste der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV e.V.) aufgenommen.
Im Februar 2010 habe ich nach bestandener Prüfung und erfolgreichen Tätigkeitsnachweis vom Fachausschuss auf Grundlage der Richtlinien des Deutschen Steuerberaterverbandes zur Anerkennung von Fachberatern DStV e.V. die Anerkennung als Fachberater für Testamentsvollsteckung und Nachlassverwaltung (DStV e.V.) erhalten.
Besondere Kenntnisse
        
        - Grundlagen
        - Gesetzesübersicht
        - Zwecke der Testamentsvollstreckung
        - Arten der Testamentsvollstreckung
        - Die Anordnung der Testamentsvollstreckung
        - Das Amt des Testamentsvollstreckers
        - Die Ernennung
        - Der Beginn des Amtes
        - Der Nachweis des Amtes
        - Die Konstituierung des Nachlasses
        - Die ordnungsgemäße Nachlassverwaltung durch den Testamentsvollstrecker
        - Eingehung von Verbindlichkeiten durch den Testamentsvollstrecker
        - Aktive und passive Prozessführung durch den
        Testamentsvollstrecker
        - Informationspflichten
        - Beendigung der Testamentsvollstreckung
        - Gesetzliche Regelungen
        - Gestaltungsüberlegungen
        - Beendigungsgründe (Tod, Amtsunfähigkeit, Verlust der
        Rechtsfähigkeit, Kündigung)
        - Entlassungsverfahren, -grund
        - Endtermin
        - Erledigung aller Aufgaben
        - Testamentsvollstreckung und Vollmachten
        - Testamentsvollstreckung im Unternehmensbereich
        - Einzelkaufmännisches Unternehmen
        - OHG, EWIV, GbR, KG
        - Stille Gesellschaft
        - GmbH und sonstige Kapitalgesellschaften
        - Mischformen
        - Haftung des Testamentsvollstreckers
        - Haftungsgrundlagen
        - Haftungsgläubiger
        - Haftungsvoraussetzungen
        - Haftungsfolgen
        - Mitverschulden, Haftung mehrerer Testamentsvollstrecker
        - Der Haftpflichtprozess
        - Vergütung des Testamentsvollstreckers
        - Grundsatz der funktionsgerechten Vergütung
        - Gebührenarten
        - Bemessungsgrundsätze, Vergütungssätze
        - Gebührentatbestände, -höhe
        - Besonderheiten
        - Testamentsvollstreckung und Nacherbschaft
        - Ziele der Vor- und Nacherbschaft
        - Kombination Testamentsvollstreckung und Anordnung Vor- und
        Nacherbschaft und Anwendungsmöglichkeiten
        - Aufgabenbereiche des Testamentsvollstreckers
        - Nacherbenvermerk im Grundbuch
        - Der Steuerberater als Testamentsvollstrecker
        - Berufs-, haftungs- und versicherungsrechtliche Aspekte (bei aktuellem Anlass)
        
Informationen über die Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV e.V.) erhalten Sie im Internet unter www.erbrecht.de
 VorsorgeAnwalt e.V.
VorsorgeAnwalt e.V. Der Verein ‚VorsorgeAnwalt e.V.’ ist ein  bundsweiter Zusammenschluss von Juristen. Ziel des Vereins ist es, für mehr  Rechtssicherheit im Alter und bei Krankheit zu sorgen. Die Juristen des Vereins  ‚VorsorgeAnwalt e.V.’ bieten bei Fragen zur Vorsorgevollmacht oder  Patientenverfügung eine qualitätsorientierte Rechtsberatung und entsprechenden  Rechtsbeistand.
        Informationen über den Verein Vorsorgeanwälte e.V. erhalten  Sie im Internet unter www.Vorsorgevollmacht-Anwalt.de

Im  Landgerichtsbezirk Stuttgart und Ulm bin ich Geschäftsstellenleiter der Deutschen  Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten sowie seit  2009 Schiedsrichter für Erbstreitigkeiten (DSE). 
        Wenn Sie  verhindern wollen, dass es eines Tages Streit um Ihr Erbe gibt, sollten Sie Ihr  Testament sorgfältig formulieren und sicherheitshalber fachlichen Rat einholen. 
        Weitere Infos unter www.dse-erbrecht.de
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